AGB
Stand: 19. August 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalterin
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Kauf von Tickets für Veranstaltungen von Avenovia sowie die Teilnahme daran. Sie gelten für sämtliche Bestellungen über die Website www.avenovia.com sowie für Anmeldungen, die auf anderem Weg erfolgen.
1.2 Veranstalterin und Vertragspartnerin ist Avenovia, geführt von Simone Kollmann-Göbels und Bettina Meissner als einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. OR, Alpenstrasse 19, 8803 Rüschlikon, Schweiz, info@avenovia.com, Telefon +41 78 211 01 60 (nachfolgend «Avenovia»).
1.3 Vertragspartnerin oder Vertragspartner von Avenovia ist die Person oder das Unternehmen, die oder das die Bestellung aufgibt (nachfolgend «Käuferin»). Die an der Veranstaltung teilnehmende Person wird als «Teilnehmerin» bezeichnet. Käuferin und Teilnehmerin können auseinanderfallen; in diesem Fall stellt die Käuferin sicher, dass die Teilnehmerin diese Bedingungen kennt und einhält.
1.4 Abweichende Bedingungen der Käuferin gelten nur, wenn Avenovia ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Bestellung.
2.2 Mit dem Absenden der Bestellung über den Buchungsprozess auf der Website gibt die Käuferin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Vor dem Absenden hat sie die Möglichkeit, ihre Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung durch Avenovia per E-Mail zustande. Eine reine Eingangsbestätigung des Bestellvorgangs gilt noch nicht als Annahme.
2.4 Die Plätze sind bewusst limitiert. Avenovia behält sich vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
2.5 Avenovia behält sich vor, pro Käuferin eine Höchstzahl an Tickets festzulegen.
3. Preise und Mehrwertsteuer
3.1 Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene Preis in Schweizer Franken (CHF).
3.2 Der ausgewiesene Preis ist der Endpreis. Eine allfällige Mehrwertsteuer ist darin enthalten; es kommen keine weiteren Steuern oder Gebühren hinzu. Avenovia ist derzeit nicht im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen, weshalb auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen wird.
3.3 Im Preis enthalten sind die Teilnahme am gesamten Tagesprogramm, die Verpflegung gemäss Ausschreibung sowie die bereitgestellten Unterlagen. Nicht enthalten sind Anreise, Parkgebühren, Übernachtung und persönliche Auslagen.
3.4 Allfällige Gebühren von Zahlungsdienstleistern oder Banken, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland, gehen zulasten der Käuferin.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt bei der Buchung per Kreditkarte. Die Abwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin); dessen Bedingungen gelten ergänzend. Andere Zahlungsarten werden nicht angeboten.
4.2 Der Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ist die Zahlung bei Veranstaltungsbeginn nicht eingegangen, kann Avenovia den Zutritt verweigern und vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf den vereinbarten Preis bleibt bestehen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist Avenovia berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie angemessene Mahnspesen zu erheben.
5. Ticket, Zutritt und Weitergabe
5.1 Nach Zahlungseingang erhält die Käuferin ein persönliches, auf den Namen der Teilnehmerin ausgestelltes Ticket in elektronischer Form.
5.2 Das Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Avenovia kann am Einlass einen Identitätsnachweis verlangen.
5.3 Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets, insbesondere über Ticketbörsen, sowie der Verkauf zu einem höheren als dem ursprünglichen Preis sind untersagt. Avenovia kann solche Tickets entschädigungslos annullieren.
5.4 Die Käuferin trägt die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung des Tickets. Bei Verlust oder unbefugter Weitergabe besteht kein Anspruch auf Ersatz.
6. Umbuchung, Namensänderung und Storno durch die Käuferin
6.1 Namensänderung: Die Teilnahme ist jederzeit und kostenlos auf eine andere Person übertragbar. Die Käuferin teilt Avenovia den Namen und die E-Mail-Adresse der neuen Teilnehmerin bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung schriftlich an info@avenovia.com mit. Später eingehende Meldungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
6.2 Storno: Aufgrund der bewusst limitierten Platzzahl und der im Voraus verbindlich eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Locations, Referentinnen und Dienstleistern ist eine Stornierung ausgeschlossen. Der volle Teilnahmebetrag bleibt geschuldet. Die Übertragung auf eine andere Person nach Ziffer 6.1 bleibt jederzeit möglich.
6.3 Nichterscheinen: Erscheint die Teilnehmerin nicht oder nimmt sie nur teilweise am Programm teil, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung.
6.4 Kulanz in Härtefällen: Avenovia kann in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei schwerer Krankheit oder Todesfall in der Familie, eine Umbuchung auf eine spätere Veranstaltung oder eine teilweise Rückerstattung gewähren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
6.5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Nach Schweizer Recht besteht bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Es gelten ausschliesslich die Bedingungen dieser Ziffer 6.
7. Programmänderungen, Absage und Verschiebung durch Avenovia
7.1 Avenovia ist bestrebt, die Veranstaltung wie ausgeschrieben durchzuführen, behält sich jedoch vor, den Ablauf, die Zeiten, einzelne Programmpunkte, Referentinnen und Referenten oder die Location aus wichtigen Gründen anzupassen. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Stornierung oder Preisminderung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
7.2 Avenovia kann die Veranstaltung absagen oder verschieben, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall zentraler Referentinnen und Referenten, bei behördlichen Anordnungen oder bei Ereignissen höherer Gewalt (namentlich Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, Streik, Ausfall der Location, Terror- oder Sicherheitslagen).
7.3 Bei einer Absage durch Avenovia wird der bezahlte Teilnahmebetrag vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind ausgeschlossen.
7.4 Bei einer Verschiebung behält das Ticket für den neuen Termin seine Gültigkeit. Ist die Teilnahme am neuen Termin nicht möglich, kann die Käuferin innert 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins die Übertragung auf eine andere Person verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; im Fall des Rücktritts wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
8. Ablauf der Veranstaltung und Verhalten vor Ort
8.1 Die Teilnehmerin befolgt die Hausordnung der jeweiligen Location sowie die Anweisungen von Avenovia und des Personals vor Ort.
8.2 Avenovia kann Personen, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Teilnehmende belästigen oder gegen diese Bedingungen verstossen, ohne Rückerstattung von der Veranstaltung ausschliessen.
8.3 Die Teilnehmerin ist für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Avenovia haftet nicht für deren Verlust oder Beschädigung.
9. Vertraulichkeit und Netzwerk
9.1 An unseren Veranstaltungen werden persönliche Erfahrungen sowie teilweise vertrauliche unternehmerische, finanzielle und familiäre Informationen geteilt, etwa im Rahmen von Pitches, Fallbeispielen oder Fragen aus dem Publikum.
9.2 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Informationen zu vorgestellten Unternehmen und Objekten, zu Bewertungen und Finanzierungen sowie zu den persönlichen und familiären Umständen anderer Teilnehmender vertraulich zu behandeln und weder aufzuzeichnen noch zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person zulässig.
9.3 Eigene Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind nur mit vorgängiger Zustimmung von Avenovia und der abgebildeten Personen gestattet.
10. Unterlagen und geistiges Eigentum
10.1 Sämtliche im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Vorlagen und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen Avenovia oder den jeweiligen Referentinnen und Referenten zu.
10.2 Die Unterlagen dürfen ausschliesslich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch der Teilnehmerin verwendet werden. Jede Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Avenovia.
10.3 Die Marke «Avenovia» sowie Logo und Gestaltungselemente dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.
11. Bild- und Tonaufnahmen durch Avenovia
11.1 Avenovia erstellt an den Veranstaltungen Foto- und allenfalls Videoaufnahmen zur Dokumentation und für die eigene Kommunikation auf Website, Newsletter, Social Media und in Medienbeiträgen.
11.2 Die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass sie dabei als Teil des Publikums abgebildet werden kann, und erklärt sich damit einverstanden. Für Aufnahmen, auf denen sie einzeln im Vordergrund erkennbar ist, holt Avenovia eine gesonderte Einwilligung ein.
11.3 Wünscht die Teilnehmerin nicht abgebildet zu werden, teilt sie dies vor oder zu Beginn der Veranstaltung mit; Avenovia trägt dem im Rahmen des Möglichen Rechnung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
12. Rolle von Avenovia, keine Finanzdienstleistung, keine Beratung
12.1 Was Avenovia ist und leistet. Avenovia ist eine reine Informations- und Wissensplattform. Sie führt Veranstaltungen zu wechselnden Themen durch, beispielsweise zu Start-up-Investments, Kunst als Anlage, Nachfolgeplanung oder Grundlagen der Vermögensplanung. Der Aufbau ist bei allen Formaten derselbe: Avenovia bringt unabhängige Fachleute mit Menschen zusammen, die sich für ein Thema interessieren.
Die Leistung von Avenovia besteht ausschliesslich darin, die Veranstaltung zu organisieren, Räumlichkeiten und Verpflegung bereitzustellen, Referentinnen und Referenten auszuwählen und einzuladen sowie den Anlass zu moderieren. Simone Kollmann-Göbels und Bettina Meissner treten dabei als Moderatorinnen auf, nicht als Fachexpertinnen zum jeweiligen Thema. Eine darüber hinausgehende Leistung, insbesondere eine auf die einzelne Teilnehmerin bezogene Beratung, Empfehlung, Analyse, Bewertung oder Planung, ist nicht Gegenstand des Vertrags und wird von Avenovia weder geschuldet noch erbracht.
12.2 Keine Finanzdienstleistung, keine Bewilligungspflicht. Avenovia erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne von Art. 3 lit. c des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG). Avenovia betreibt insbesondere nicht:
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Anlageberatung, weder allgemein noch auf einzelne Teilnehmerinnen bezogen;
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Vermögensverwaltung, Finanz- oder Vermögensplanung für einzelne Personen;
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den Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten für Dritte;
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die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen betreffend Finanzinstrumente;
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die Vermittlung oder den Vertrieb von Beteiligungen, Wertpapieren oder kollektiven Kapitalanlagen;
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die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
Avenovia ist keine Bank, kein Wertpapierhaus, kein Vermögensverwalter, kein Versicherungsvermittler und keine Vertriebsträgerin. Avenovia nimmt keine Publikumseinlagen und keine Kundengelder entgegen. Avenovia untersteht keiner Bewilligung und keiner Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und ist keinem Register für Kundenberaterinnen und Kundenberater angeschlossen. Eine Bewilligungspflicht besteht für die beschriebene Tätigkeit nicht.
12.3 Keine Beratung in weiteren Fachgebieten. Avenovia erbringt ebenso wenig anwaltliche, notarielle, steuerliche, buchhalterische, vorsorge- oder versicherungsbezogene Beratung. Avenovia erstellt keine Nachfolge-, Erb- oder Steuerplanungen, keine Testamente, Ehe- oder Erbverträge, keine Vorsorge- oder Versicherungslösungen und keine Vermögensübersichten. Avenovia erstellt keine Wertgutachten, Echtheitsbestätigungen oder Bewertungen, insbesondere nicht für Kunstwerke, Sammlerstücke, Immobilien oder Unternehmen, und vermittelt keine solchen Objekte. Ausführungen zu rechtlichen, steuerlichen oder bewertungsbezogenen Fragen dienen der allgemeinen Einordnung und beziehen sich nicht auf die persönlichen Verhältnisse einer Teilnehmerin.
12.4 Referentinnen und Referenten treten in eigener Verantwortung auf. Die Referentinnen und Referenten sind unabhängige Dritte und keine Hilfspersonen von Avenovia bei der Erbringung einer Beratungsleistung. Sie sprechen in eigener fachlicher Verantwortung und geben ihre persönliche Auffassung wieder. Avenovia macht sich deren Aussagen, Einschätzungen, Bewertungen, Zahlen und Unterlagen nicht zu eigen, prüft sie nicht auf Richtigkeit und übernimmt dafür keine Gewähr. Dasselbe gilt für Antworten auf Fragen aus dem Publikum sowie für Gespräche am Rande der Veranstaltung.
12.5 Vorgestellte Unternehmen, Objekte und Angebote sind Anschauungsmaterial. Werden im Rahmen einer Veranstaltung konkrete Unternehmen, Kunstwerke, Anlageobjekte, Produkte oder Dienstleistungen Dritter vorgestellt, etwa in Form von Pitches, Fallbeispielen oder Präsentationen, so dient dies ausschliesslich der Veranschaulichung und dem Einüben eigener Urteilsbildung. Es liegt kein Angebot, keine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb, keine Empfehlung und keine Vermittlung vor. Die dabei gezeigten Angaben stammen von den jeweiligen Unternehmen oder Anbietern; Avenovia hat sie nicht geprüft, keine Due Diligence durchgeführt und steht für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität nicht ein. Die Unterlagen sind kein Prospekt und kein Basisinformationsblatt im Sinne des FIDLEG.
12.6 Vergütungen von dritter Seite. Avenovia finanziert sich aus Teilnahmegebühren und aus Sponsoringbeiträgen; Letztere beziehen sich auf die Durchführung der Veranstaltung. Vergütungen, die davon abhängen, ob eine Teilnehmerin eine Investition tätigt, ein Objekt erwirbt oder einen Vertrag mit einem Dritten abschliesst, nimmt Avenovia nicht entgegen. Sollte Avenovia im Zusammenhang mit einer Veranstaltung weitere Vergütungen von Dritten erhalten, werden diese vor der Veranstaltung auf der Website offengelegt.
12.7 Was nach der Veranstaltung geschieht, liegt ausserhalb. Nimmt eine Teilnehmerin nach der Veranstaltung Kontakt zu einem vorgestellten Unternehmen, zu einer Referentin oder zu einer anderen Teilnehmerin auf, entsteht ein Verhältnis ausschliesslich zwischen diesen Personen. Avenovia ist daran nicht beteiligt, wird nicht Partei einer solchen Vereinbarung und übernimmt dafür keine Verantwortung. Hinweise auf Organisationen, Netzwerke, Plattformen oder Angebote Dritter dienen der Orientierung und sind keine Empfehlung.
12.8 Risiken. Die an unseren Veranstaltungen behandelten Themen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Investitionen in Start-ups und alternative Anlagen können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen; hinzu kommen fehlende Handelbarkeit, Verwässerung bei Folgefinanzierungen und lange Haltedauern. Bei Kunst und Sammlerstücken bestehen keine geregelten Märkte; Werte sind schwankend und Einschätzungen subjektiv, dazu kommen Fragen der Echtheit sowie Kosten für Lagerung, Versicherung und Verkauf. Entscheidungen zu Nachfolge, Vorsorge und Vermögensstruktur haben rechtliche und steuerliche Folgen, die sich später oft nur mit Aufwand oder gar nicht korrigieren lassen. Ein Erfolg wird weder zugesichert noch in Aussicht gestellt; Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen keinen Schluss auf künftige Ergebnisse zu.
12.9 Eigenverantwortung. Jede Teilnehmerin trifft ihre Entscheidungen ausschliesslich selbst, auf eigenes Risiko und nach eigener Prüfung. Avenovia empfiehlt ausdrücklich, vor einer Investition eine unabhängige, qualifizierte Fachperson beizuziehen.
12.10 Haftung für Inhalte. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Avenovia nicht für Entscheidungen, die eine Teilnehmerin gestützt auf Inhalte der Veranstaltung, auf Aussagen von Referentinnen und Referenten oder auf Angaben vorgestellter Unternehmen trifft, und nicht für daraus entstehende Vermögensschäden. Vorbehalten bleibt die Haftung für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden; im Übrigen gilt Ziffer 14.
13. Sponsoring und Verlosungen
13.1 Veranstaltungen von Avenovia werden von Partnerunternehmen unterstützt. Die Nennung eines Sponsors begründet keine Vertragsbeziehung zwischen der Teilnehmerin und dem Sponsor. Avenovia empfiehlt weder die Produkte noch die Dienstleistungen der Sponsoren und steht für deren Angaben nicht ein.
13.2 Zum Konzept unserer Veranstaltungen gehört die Vernetzung der Beteiligten. Die Käuferin bestätigt deshalb beim Ticketkauf, dass Name, Firma beziehungsweise Funktion und E-Mail-Adresse der Teilnehmerin den übrigen Teilnehmenden sowie den Sponsoren der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden dürfen. Sponsoren bearbeiten diese Daten anschliessend in eigener Verantwortung und können die Teilnehmerin kontaktieren. Die Teilnehmerin kann dieser Weitergabe bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit formlos an info@avenovia.com widersprechen; die Teilnahme bleibt in diesem Fall unverändert möglich. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
13.3 Findet im Rahmen einer Veranstaltung eine Verlosung statt, sind teilnahmeberechtigt alle anwesenden Teilnehmenden. Die Teilnahme ist freiwillig und unabhängig vom Erwerb weiterer Leistungen. Die Preise werden nicht in bar ausbezahlt, sind nicht übertragbar, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Allfällige Steuern und Abgaben auf einem Gewinn gehen zulasten der Gewinnerin.
14. Haftung
14.1 Avenovia haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben, sowie für Personenschäden.
14.2 Im Übrigen ist die Haftung von Avenovia, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Vermögensschäden aus Anlageentscheiden sowie für Schäden aus Umständen, die Avenovia nicht zu vertreten hat.
14.3 Soweit Avenovia haftet, ist der Ersatz auf den Betrag des bezahlten Teilnahmepreises beschränkt.
14.4 Die Teilnehmerin haftet für Schäden, die sie an der Location oder an Einrichtungen schuldhaft verursacht.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist.
16. Änderungen der AGB
Avenovia kann diese AGB jederzeit anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website veröffentlicht war.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Auf sämtliche Verträge zwischen Avenovia und der Käuferin ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt Avenovia · Alpenstrasse 19 · 8803 Rüschlikon · info@avenovia.com
